Sicherheit am Berg
Verhaltensregeln & Notruf Tipps im Tennengau
Informieren Sie sich hier über den Lawinenwarndienst, wichtige Notrufnummer, Helmpflicht für Kinder und Verhaltensregeln auf der Piste. Sorgen Sie für Ihre Sicherheit und genießen Sie Ihren Urlaub im Salzburger Land.
Lawinenwarndienst in Salzburg
Sicherheit am Berg in Salzburg Planen Sie Ihre Tour sorgfältig und informieren Sie siche über den täglichen Lawinenbericht. Erhalten Sie wichtige Tipps für Ihre Tour und beurteilen Sie die Lawinengefahr im Bundesland Salzburg. Der Lawinen-Warndiest informiert über die Schneedecken-Qualität und die Wahrscheinlichkeit eines Lawinenabganges, über das Wetter in den Bergen sowie über die Auswirkungen für Schitouristen.
- Lagebericht Tonbanddienst: (0662) 1588
- www.lawine-salzburg.at
In der Notfallausrüstung sollten Sie Lawinenverschüttetensuchgerät, Lawinenschaufel und Lawinen-Sonde sowie eine kleine Rucksackapotheke und das Handy nie fehlen. Wie diese nützlichen Dinge einzusetzen sind, sollte unbedingt vor der ersten Schitour geübt werden.

Alpine Sicherheit
Wichtige tagesaktuelle Informationen über Pistenverhältnisse, Straßenzustand, Veranstaltungen und Lawinenlagebericht erhalten Sie auch beim Service der Lawinenwarnzentrale Salzburg.
www.alpin.salzburg.at

Bergrettung Salzburg
Als Förderer der Bergrettung (ab 22 Euro pro Jahr) übernimmt die Versicherung der Bergrettung alle Einsatzkosten - für Sie und Ihre Familie bzw. Lebensgefährten. Dieses Angebot (inkl. Pisten- und Flugrettung) gilt WELTWEIT.
www.bergrettung-salzburg.at
Notfalldienste im Salzburger Land
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Flugrettung im Salzburger Land Feuerwehr: 122 - Polizei: 133
- Rettung: 144
- Ärztlicher Notdienst: 141
- Bergrettung: 140
- Flugrettung: 1777
- Landeskrankenhaus Salzburg: +43 662/4482-0
- Unfallkrankenhaus Salzburg: +43 662/6580-0
- Apotheken-Notdienst 01/15 50
- Pannenhilfe: ARBÖ 123 und ÖAMTC 120
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche in Österreich
Winterurlaub in St. Martin, Salzburger Land Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen beim Befahren von Skipisten im Rahmen der Wintersport-Ausübung einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen.
Das Gesetz hat keine Kontrollen oder Strafen vorgesehen. Bei einem Unfall können jedoch Probleme mit der Versicherung auftreten. Skihelme erhalten Sie im Tennengau auch bei den Wintersportgeräte-Verleihern.
FIS-Verhaltensregeln
Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, die FIS-Regeln zu kennen und einzuhalten. Lesen Sie hier die 10 Verhaltensregeln und sorgen Sie für Ihre Sicherheit auf der Piste.
Winterurlaub im Salzburger Land
Sie suchen noch eine Unterkunft für Ihren Skiurlaub im Salzburger Land? Werfen Sie einen Blick auf die Unterkünfte im Tennengau oder senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage zu. Wir kümmen uns gerne um ein passendes Angebot für Sie.




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